Fragen & Antworten

Antworten auf Fragen, die uns von Patientinnen und Patienten häufig gestellt werden:

Der Begriff “Intervention” beschreibt allgemein gefasst, ein entschiedenes Einschreiten gegen einen Krankheitsprozess bzw. gegen eine Schmerzproblematik. In der schmerz-medizinischen Praxis am IISZ meint der Begriff “Intervention” einen kleinen, minimal-invasiven Eingriff (Injektion, Spritze). Praktisch alle am IISZ durchgeführten Interventionen werden gezielt, unter Röntgen- und/oder Ultraschallkontrolle gemacht. Patientinnen und Patienten werden durch Interventionen nur minimal belastet.

Während der ersten 1 - 2 Wochen einer Therapie, in der Einstellungsphase, bei einer Dosiserhöhung oder beim Wechsel auf ein neues Medikament, muss auf das Autofahren bzw. das Bedienen von Maschinen verzichtet werden. Während dieser Zeit sind Nebenwirkungen häufig, welche die Reaktionsfähigkeit einschränken.

Während einer Therapie mit Opiaten und einigen weiteren Schmerzmedikamenten, sollte Alkohol nur mit Vorsicht genossen werden. Alkohol schränkt das Reaktionsvermögen zusätzlich ein, so dass nach Alkoholgenuss auf das Autofahren verzichtet werden muss.

Nervenschmerzen werden auch als neuropathische Schmerzen bezeichnet. Sie entstehen wenn Nervenzellen selbst geschädigt werden und nicht mehr korrekt arbeiten. Krankhafte oder pathologische Signale werden dann an das Gehirn gesandt. Betroffene Menschen spüren typischerweise einschiessende, stechende, elektrisierende oder brennende Schmerzen.

Am IISZ kostet ein Arbeitszeugnis / AUF-Zeugnis CHF12.00. Dass ein Arbeitszeugnis dem/der Patient*in persönlich in Rechnung gestellt wird, ist in der Schweiz üblich und stellt den Regelfall dar. Grund dafür ist letztlich, dass der/die Patient*in dem/der Arbeitgeber*in gegenüber beweisen muss, dass eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit besteht.

Die Bewertung und Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bedarf einer fundierten ärztlichen Betrachtung und verursacht einen Zusatzaufwand, der nicht im Rahmen der Krankenversicherungsleistungen abgegolten wird. Aus diesem Grund erlauben wir uns am IISZ Arbeitszeugnisse in dem/der Patient*in direkt in Rechnung zu stellen.

 

Am IISZ werden Patient:innen aller Versicherungsklassen behandelt. Das IISZ rechnet mit schweizerischen Kranken- oder Unfallversicherern immer direkt ab. Abrechnungen mit ausländischen Versicherungen sind nicht möglich. Eine direkte Abrechnung mit Patient:innen ist ausschliesslich bei fehlender schweizerischer Versicherungsdeckung vorgesehen. 

Sollten Sie als Selbstzahler:in weitere Informationen benötigen oder organisatorische Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit an das Backoffice: info.iisz@hin.ch, Telefon +41 (0)44 274 88 11.

 

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